Fachwissen hydraulischer Abgleich

Heizlast und Heizwärmebedarf

.... der (kleine?), aber feine Unterschied.

In vielen Schulungen und Gesprächen fällt mir immer wieder auf, das der Unterschied zwischen der Heizlast und dem Heizwärmebedarf nicht bekannt ist. Denn die Basis für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist immer die Heizlast und nicht der Heizwärmebedarf! Ich möchte ihnen den Unterschied zwischen W/m² und kWh/m²a gerne einmal aufzeigen.

Die Heizlast

Berechnet wir die Heizlast nach der DIN EN 12831 oder nach einem überschlägigen Berechnungsverfahren.

Das Ziel
ist es, die Beheizung eines Raumes bzw. des Gebäudes bei definierten Außentemperaturen zu gewährleisten. Die bekannte/ermittelte Heizlast ist die Vorraussetzung für die Auslegung / Überprüfung der Heizkörpergrößen.

Nach der Festlegung der Auslegungstemperaturen (Vorlauf-/Rücklauftemperatur) kann der für die Ermittlung der Voreinstellwerte an den Thermostatventilen benötigte Massenstrom durch den Heizkörper ermittelt und der hydraulische Abgleich durchgeführt werden.

Physikalisch gesehen ist die zugeführte Wärmemenge (bezogen auf einen Zeitraum) eine Leistung die zur Verfügung stehen muss, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.

Die Einheit der Leistung (Heizlast) ist definiert in "W" (Watt) oder "KW" (Kilowatt)

Um die Heizlast besser "bewerten" zu können bezieht man sie auf die beheizte Fläche, einen Qudratmeter: "W/m²"

Typische Werte von Gebäuden unterschiedlicher Baujahre liegen zwischen 40 und 150 W/m². Eine Übersicht spezischer Heizlasten finden Sie hier

Die Höhe der Heizlast ist im wesentlichen Abhängig von

  • der Bausubstanz (Transmissionswärmebedarf)
  • dem Luftwechsel (Lüftungswärmebedarf)
  • der Außentemperatur
  • den Rauminnentemperaturen

Zur Abschätzung der Heizlast für das Gebäude (ergo zur Dimensionierung des Wärmeerzeugers) dient diese Grafik

Der Heizwärmebedarf

Der Heizwärmebedarf ist über die DIN V 4108 Teil 6, die den bautechnischen Dämmstandard beschreibt, zu ermitteln. Mit Hilfe der DIN V 4701 (Teil 10 Neubau, Teil 12 Altbau) wird die Anlagenaufwandszahl bestimmt, um schlussendlich den in der EnEV geforderten Jahres-Primärenergiebedarf zu ermitteln.

Das Ziel ist, den Energieverbrauch in einem definierten Zeitraum für ein beheiztes Gebäude zu berechnen. Die verbrauchte Energie ist also die Leistung * Zeit.

Die Einheit des Heizwärmebedarfs ist definiert in KWh (Kilowattstunden).

Sie bezieht sich auf die Fläche (m²), summiert für den Zeitraum eines Jahres (a): kWh/m²a. Man spricht hier auch von der Heizarbeit.

Typischer Werte
von Gebäuden unterschiedlicher Baujahre liegen zwischen 40 und 300 kWh/m²a

Die Höhe des Heizwärmebedarfs ist im wesentlichen Abhängig von

  • Der "Güte" der Gebäudehülle
  • Dem Nutzerverhalten (Anwesenheit, Raumtemperaturen)
  • Dem vorhandenen hydraulischen Abgleich
  • dem Warmwasserverbrauch
  • dem Wetter

Sie sehen, das es ist durchaus sinnvoll, sich die Unterschiede einmal vor Augen zu halten. Dann wird auch klar, dass das Thema "hydraulischer Abgleich" immer mit der Heizlast in Verbindung steht und nicht mit dem Heizwärmebedarf.