Fördermittel / Förderung

Aktuelle Info - WICHTIG: Ab 15.8.22 gelten neuen Förderbedingungen in der BEG!

Ab 1.1.2021 tritt die neue BEG - Einzelmaßnahmen in Kraft! Weitere Informationen von der BAFA gibt es hier - Seite in Überarbeitung!

Die aktuellen Fördersätze (Stand 1.1.2021):

Zum Thema hydraulischer Abgleich die wesentlichen Anforderungen:

  • Gas-Hybridheizung: Überschlägige raumweise Heizlast auf der Basis der DIN EN 12831 (Grundlage VdZ Formular) und Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage nach Verfahren B
  • Biomasse-Anlagen: Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage nach Verfahren B
  • Förderung von effizienten Wärmepumpen: Nachweis über die Anpassung der Heizkurve und Nachweis des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B der Heizungsanlage nach Verfahren B

Steuerliche Förderung

  • Ab 2021 für das Steuerjahr 2020 abschreibbar
  • Förderfähig: Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sowie die energetische Baubegleitung und Fachplanung
  • Einzelmaßnahmen: 20% der Aufwendungen, über 3 Jahre verteilt
  • Energetische Baubegleitung und Fachplanung: 50% der Aufwendungen, über 3 Jahre verteilt
  • Fördersumme: Max. 40.000€, über 3 Jahre verteilt.
  • ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (02.01.2020) - Bezug - Suchbegriff: ESanMV

 Die wichtigen Dokumente (Historie bis 31.12.2020):

weitere Links: