24.06.2020

Merkblatt Mindestanforderungen

BMWi / BAFA: Merkblatt zu den technischen Mindestanforderungen. Dabei gilt dem Textbaustein zum hydraulischen Abgleich einer besonderen Beachtung:

Die Förderung setzt einen hydraulischen Abgleich des Heizungssystems durch den Fachunternehmer voraus. Bei der Durchführung kommen "Verfahren A" oder "Verfahren B" in Frage, die im Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs des VdZ Spitzenverbands der Gebäudetechnik (VdZ-Formular) beschrieben werden (www.vdzev.de). Des Weiteren ist die Heizkurve ...... bedarfsgerecht an das jeweilige Gebäude anzupassen.

Wichtig: Diese Aussage gilt für alle geförderten Wärmeerzeuger (Gas-Brennwertheizungen/"Renewable Ready", Gas-Hydridheizungen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen-Anlagen).

Ebenso zu beachten: Das VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs ist als Nachweis aufzubewahren!

Mein Kommentar: Für eine bedarfsgerechte Anpassung der Heizkurve ist definitiv eine raumweise Heizlastberechnung notwendig. Nur wenn der Bedarf ermittelt wird, kann über die Anpassung der Heizkurve bzw. mittleren Übertemperatur der Wärmeübertragerfläche die benötigte Leistung angepasst werden. Die logische Schlussfolgerung: "Verfahren B" ist gesetzt, "Verfahren A" NICHT möglich.

Die Anpassung der Heizkurve ist natürlich auch in Abhängigkeit von den Anforderungen des Wärmerzeugers vorzunehmen. Ziel ist schließlich eine Optimierung des kompletten Systems. Wie könnte eine Lösung der Aufgabenstellung aussehen? Sie benötigen ein Berechnungsprogramm mit einem Optimierungsmodul zur Ermittlung der optimalen Systemtemperaturen (siehe DanBasic 6)

Zum Dokumument geht es hier

Viele Grüße - Bernd Scheithauer

 

 



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