15.05.2018

Schade, schade, .... Chance vertan

Neue Formulare für den hydraulischen Abgleich

Ab sofort gibt es für die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Fördermaßnahmen vom VdZ aktualisierte / neue Formulare. Im Detail:

  • Formular (1) Einzelmaßnahme - Stand 2018/04/17 - Hier hat sich nur bei der "Verwendung der Fördermaßnahme" etwas geändert. Verfahren A ist jetzt auch bei nachträglichen Maßnahmen zur Wärmedämmung möglich. Warum das technischer Unsinn ist erkläre ich im Kommentar. Ansonsten DAS Formular für alle Sanierungen
  • Formular (2) Verfahren B KfW-Effizienzhaus (Wohngebäude) - Stand 2018/04/17 - Alter Name: Formular KfW-Effizienzhaus - keine inhaltliche Änderung
  • NEU: Formular (3) Verfahren B KfW-Effizienzgebäude (Nichtwohngebäude) - Stand 2018/04/01 - Dieses neue Formular gilt ab sofort für die Förderung von Nichtwohngebäuden (NWG).

Zu diesem neuen Formular (3) hier das Wesentliche:

  • Seite 1: Viele notwendige Angaben auf der ersten Seite, im Wesentlichen die Berücksichtigung der Wärmeleistung für Trinkwasser und für raumlufttechnische Anlagen. Wichtig: Keine Bewertung der Trinkwasser- und Luftverteilung
  • Seite 2: Viele zulässige Vereinfachungen, die wieder alles zu kompliziert machen. Mein Tipp: Die ganzen Vereinfachungen in (3) entsprechen im Grunde den Anforderungen aus Formular (2) Verfahren B

Kommentar

Hierzu mein Kommentar zu zwei wesentlichen Punkten "Verständliche Sprachreglung" und "Änderungen in den techn. Mindestanforderungen" (gültig an 17.4.18) - Anlage zu den Merkblättern für Progr. 151/153/430 

Sprachregelung: Leider ist es mir nicht gelungen, für die Förderung Nichtwohngebäude eine logische Bezeichnung Verfahren C durchzusetzen. Es wäre so einfach zu verstehen:

  • Verfahren A: Hydraulischer Abgleich ohne Heizlast, ohne Rohrnetzberechnung
  • Verfahren B: Hydraulischer Abgleich mit (vereinfachter) raumweiser Heizlast, Abschätzung der Druckverluste zum entferntesten HK
  • Verfahren C (gibt es NICHT!): Hydraulischer Abgleich mit Heizlast nach DIN, Rohrnetzberechnung nach DIN - so wie wir es mal gelernt haben.

Jetzt ist jedes Blatt mit Ausnahmen gespickt, die, gerade beim Nichtwohngebäude, bei der Zielgruppe Planer und Energieberater viele Fragen aufwerfen werden

"Änderungen in den techn. Mindestanforderungen": Für Gebäude ist der hydraulische Abgleich durchzuführen, wenn mit den nachfolgend aufgeführten Dämmmaßnahmen (transparente und opake Bauteile) mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche wärmeschutztechnisch verbessert werden. Die Durchführung ist auf dem aktuellen Formular des Forums für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik nach Verfahren A nachzuweisen und die zugehörige Dokumentation ist aufzubewahren. Der Nachweis nach Verfahren B ist zulässig.

Heist im Klartext: Das ist technischer Unsinn und trägt nicht im geringsten Sinne zu mehr Qualität bei.

Wichtig: Für das Programm 430 (Kesseltausch + Abgleich) gilt weiterhin Verfahren B (mit Heizlast)

Download der Formulare

Hier finden Sie noch weitere Informationen üder die Neuerungen zur KfW-Förderung für

Bernd Scheithauer



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