16.09.2023

Klartext

Zur Lage der Nation ..... machen wir uns mal ehrlich!

Liebe Leserinnen und Leser,

nach vielen Schulungen in 2023, sowohl vor Ort als auch bei zahlreichen Webinaren (neue Termine in Vorbereitung) mit hunderten Teilnehmern, intensiven Diskussionen zum Thema GEG, Förderung (BEG) und Forderung (EnSimiMaV) und der Erstellung einer Norm zum hydraulischen Abgleich möchte ich Ihnen (als Fachmann als auch dem interessierten Endkunden) einen Überblick über die aktuelle „Marktsituation“ geben.

Ich möchte Ihnen klar die Fakten nennen, damit Sie sich ein Bild über die „Ist-Situation“ und die daraus resultieren Lösungsansätze machen können.

  • Die Nachfrage nach Schulungen für den notwendigen Nachweis des hydraulischen Abgleichs ist nach wie vor sehr hoch. Der Grund: Die Nachweispflicht für Fördermaßnahmen (z.B. BEG) und die Forderung in der aktuellen EnSimiMaV. Aktuell gibt es hier 2 Fragen, auf die es aktuell keine Antworten gibt: Wie geht es weiter mit der EnSimiMaV für Anlagen ab 10 WE (und öffentliche Gebäude ab 1000 m²) nach dem 30.09.23 und ab welcher Anzahl von Wohngebäuden wird der hydraulische Abgleich im GEG zur Pflicht?
  • Das Verfahren B (inkl. vereinfachte, raumweise Heizlast UND Berechnung/Optimierung der Heizflächendurchflüsse in Abhängigkeit der geplanten Systemtemperaturen und der Heizflächengrößen in Abhängigkeit von der Wärmeerzeugung) ist für den Nachweis gesetzt. Aber dann auch genauso vorgehen wie es gefordert wird!
  • Hierzu ist mangels Unterlagen (Gebäudehülle, Übertragerflächen, Rohrnetz, geeignete Armaturen) so gut wie immer eine Nachplanung des Bestandsgebäudes notwendig. Dafür sollte die erforderliche Software konzipiert sein.
  • Die Nachplanung erfordert zwingend ein umfassendes Systemverständnis, kostet Zeit und muss bezahlt werden.
  • Aufgrund der Schulungen kann ich folgende Aussagen treffen: Das Thema „Systemverständnis“ (Abstimmung Angebot und Nachfrage) wird noch viel Schulungszeit in Anspruch nehmen - sprich es ist kaum vorhanden. Nur 10 bis 20% aller Kursteilnehmer verfügen über die geeignete Software bzw. können aus den Berechnungsergebnissen die notwendigen Schlussfolgerungen für eine max. mögliche Systemeffizienz ziehen. Das reicht nicht!  

Diese Themen liegen mir am Herzen – oder zeigen die mangelnde Nähe zur Praxis auf:

  • Methoden (systematische Vorgehensweise für eine Lösung):  Primär sollte/muss immer gerechnet werden. Aber: Das geht in der Praxis oft nur mit (vielen) Annahmen, was zu unvermeidbaren „Rechenfehlern“ führt. Mit der aktuellen BEG Einzelmaßnahmen wird auch ein temperaturbasierender hydraulischer Abgleich gefördert – aber (schon wieder) - nur mit einer Berechnung. Diese Systeme gibt es praxiserprobt schon lange. Die Vorgehensweise habe ich schon lange in einem Verfahren T in den Methoden beschrieben. Dazu muss man weder auf die neue DIN 94679 zum hydraulischen Abgleich warten aber verstehen, dass es z.B. Millionen nicht voreinstellbarer Ventilgehäuse in Kompaktheizkörpern gibt, die aus Zeitgründen gar nicht getauscht werden können und so gut wie jede Fußbodenheizung im Bestand nie so ausgeführt wurde wie auf dem Papier geplant. Also: Einfach einmal „kombinieren“ - und es wird funktionieren!
  • DIN 94679: Ich bezweifele, dass die Inhalte für die praktische Umsetzung von Relevanz sind    
  • Sonderthema Wärmepumpe: Bis 31.12.22 gestellte (BEG) Anträge für neue Wärmepumpen können mit Verfahren A gefördert werden. Unverantwortlich seitens der Entscheider!
  • Sonderfall EnSimiMaV: Richtig: ist, dass in dem gesetzten Zeitrahmen diese Maßnahmen nicht durchzuführen sind. Hierzu benötigt es noch mehr Systemverständnis und eine professionelle Software, über die die angesprochenen Zielgruppen gar nicht verfügen. Falsch: Die im Markt kommunizierten Preise für die Durchführung – der Aufwand für die Dienstleistung des hydraulischen Abgleichs ist überschaubar – hier finden Sie die Vorgehensweise (download "whitepaper"). Und es ist in einem Zeitfenster von 3-5 Jahren machbar, wenn man versteht, warum und weshalb man einen definierten Lösungsweg gehen muss.  

Das Fazit: Die aktuelle Situation ist alles andere als gut. Die Branche muss verstehen, dass die zwingend erforderliche Berufsgruppe der Nachplaner für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden nicht annähernd in ausreichender Zahl vorhanden ist. Oder überspitzt gesagt: Diese Berufsgruppe gibt es (noch) gar nicht!

Ein Ziel: 3000 „Nachplaner“ in 3 Jahren nach einem praxisnahen Ausbildungsplan schulen. Die Vorgehensweise UND die Software dazu sind verfügbar – Man muss es nur machen!

Wie gehen Sie nun vor, damit unsere Kunden ein nachhaltig gutes System bekommen?

  • VOR dem Einbau wird analysiert und gerechnet – und dann erst eingebaut und eingestellt!
  • Die Basis: Die vereinfachte, raumweise Heizlast rechnen und Übertragerflächen erfassen (Heizkörper / Flächenheizung) und bewerten oder tauschen in Bezug zum gewünschten Temperaturniveau des Wärmeerzeugers (siehe auch Modul Systemoptimierung in der DanBasic)
  • … oder einfach im Leitfaden nachlesen - mehr brauchen Sie nicht für die Praxis!

In Kürze finden sie in einem neuen „Papier“ noch einmal kompakt alle notwendigen Informationen zum Thema Kombination von Verfahren B und/oder Verfahren T.

Und das nach dem Prinzip: Überschaubarer Aufwand – maximal (möglicher) Nutzen!

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