GEG - das Gebäudeenergiegesetz. Und kein Heizungsgesetz!
Seite im Aufbau - Stand 13.9.23
Zum 01.01.2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Hier die aktuelle Version.
- Bundesgesetzblatt vom 16.10.2023
Die wesentliche Info zum Thema hydraulischer Abgleich:
Für neue Anlagen oder dem Einbau eines neuen Wärmeerzeugers ab 1.1.24
- § 60c - Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
- Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbsständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen
Für bestehende Anlagen (aktuell)
- EnSimiMaV
- Hier gilt weiterhin die EnSimiMaV (für Anlagen mit Gas-Zentralheizung, Pflicht hydraulischer Abgleich ab 6 bzw. 10 WE) bis September 2024
Meine Vermutung: Die EnSimiMav wird in das GEG überführt. Dann würde der hydraulische Angleich auch für alle Bestandsanlagen ab 6 WE gelten. Warten wir mal ab ....