EnSimiMaV ?

Mittelfrist-energie-versorgungs-sicherungs-maßnahmen-verordnung (ab 1.10.24 im GEG)

... so kann man es besser lesen :-)

Aktuell: Das "Whitepaper" zur schnellen Umsetzung der EnSimiMaV. Hier erhältlich zum Start der ISH am dem 13.3.23 !

=> download Whitepaper EnSimiMaV

Gleich vorab: Da steckt ein richtig hohes (Nachplanungs)niveau dahinter - Hut ab - eine riesige Herausforderung für die Branche! Den Plan dafür gibt es (der Leitfaden, der funktioniert auch oder gerade bei diesen Anlagen), die Strategie mit Begründung, hier auf 2 Seiten und die Leistungsbeschreibung für die Heizungsprüfung/-optimierung (§2) und dem Hydraulischen Abgleich (§3)

Hier finden Sie die für mein Thema die wichtigen Punkte der Verordnung der Bundesregierung EnSimiMaV (Stand 25.08.22):

Verpflichtender Hydraulischer Abgleich (ab 01.10.22): Eigentümer großer Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen nach §3 der EnSimiMaV einen Hydraulischen Abgleich vornehmen, sofern dieser bisher nicht durchgeführt wurde. Dies gilt für Firmen und öffentliche Gebäude (ab 1000 m2, bis zum 30. September 2023) sowie für große Wohngebäude über zehn Wohneinheiten (bis zum 30. September 2023) und ab sechs Wohneinheiten bis zum 15. September 2024.

Die Durchführung des Hydraulischen Abgleichs soll mindestens folgende Planungs- und Umsetzungsleistungen beinhalten:

  • eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831:2017-09 in Verbindung mit DIN/TS 12831-1 : 2020-4,
  • eine Prüfung und nötigenfalls eine Optimierung der Heizflächen im Hinblick auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur,
  • die Durchführung eines Hydraulischen Abgleichs unter Berücksichtigung aller wesentlichen Komponenten des Heizungssystems und
  • die Anpassung der Vorlauftemperaturregelung.

Weitere Inhalte der Verordnung:

„Die Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs ist einschließlich aller relevanten Einstellungswerte, der Heizlast des Gebäudes, der eingestellten Leistung der Wärmeerzeuger und der raumweisen Heizlastberechnung, der Auslegungstemperatur, der Einstellung der Regelung und den Drücken im Ausdehnungsgefäß in Textform festzuhalten und dem Gebäudeeigentümer zur Verfügung zu stellen.

Der Hydraulische Abgleich ist nach Maßgabe des Verfahrens B nach der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V., 1. aktualisierte Neuauflage April 2022, Ziffer 4.2, durchzuführen.“

Die aktuelle Info vom TGA-Fachplaner (25.08.22) und der SBZ (20.09.22)

Hier die

Der Kommentar

Das Problem: Die zu erbringende Dienstleistung (vereinfachte raumweise Heizlastberechnung, Aufnahme der Heizflächen (in der Regel Heizkörper), Optimierung/Reduzierung der Vorlauftemperatur, Ermittlung der Voreinstellwerte unter Berücksichtigung des Wärmeerzeugers (Brennwertnutzen durch niedrige Rücklauftemperatur/hohe Spreizung) gemäß Verfahren B – VdZ-Formular - erfordert Zeit, Fachwissen und geeignete Software zur Nachrechnung/Nachplanung von mind. 1,5 Mio. (WG ab 6 WE)

  • Zeit: Wenn diese Dienstleistung fachmännisch erbracht werden soll, benötigen Sie allein mit einer professionellen CAD-Software inkl. Anwender vor dem Rechner und den notwendigen Kenndaten mind. einen Manntag pro Objekt. Nicht umsetzbar!
  • Fachwissen: Die Umsetzung dieser Systemoptimierung erfordert intensive Schulungen, die in dieser Zeit nicht geleistet werden können.
  • Software: Die angesprochenen Zielgruppen verfügen nicht über die für diese Gebäudegröße/-typen erforderliche Software.

Ein Lösungsansatz

Mein Leitfaden "Spezial" zur EnSimiMaV (für §3)

Meine Leistungsbeschreibung zur EnSimiMaV:

Die (passende) Software

... muss zur Aufgabenstellung passen! Hier die Tools:

 

Es grüßt mit voller Unterstützung der Kampagne "Energiewechsel"

Bernd Scheithauer