Berechnung Fußbodenheizung
Schnellauslegung einer Fußbodenheizung im Bestand nach Verfahren A und B
So schnell kann es gehen: Mit praxisnahen Vorgaben kommen Sie schnell zum Ergebnis
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Die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG)
Informationen zum Programm Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude
Hier die aktuelle Version der BEG EM (Einzelmaßnahmen) vom 21.12.23
WICHTIG ab 1.1.24 - geänderter Antragsprozess: Mit der Reform der BEG EM zum 01.01.2024 erfolgten auch Änderungen im Antragsprozess. Eine zentrale Neuerung betrifft Fachunternehmen, die durch die BEG EM geförderte Heizungsprojekte begleiten: Eine Antragstellung setzt – das ist neu – verpflichtend voraus, dass die begleitenden Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten die notwendigen technischen Daten im Online-Prüftool der KfW oder den Online-Formularen des BAFA eingeben. Deshalb ist es notwendig, dass sich alle Fachunternehmen einen Online-Zugang erhalten => zur Registrierung
Aktuell: Aufgrund der aktuellen "Unsicherheiten" vorab ein Überblick beim "Energie-Fachberater":
- Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024
- Überblick Änderungen 2023/24
- inkl. einer sehr gut gemachten Vergleichsliste der Änderungen
- Gute Übersicht vom BDH
Die Änderungen ab 1.1.23 - Das Verfahren A ist für eine Förderung nicht mehr erlaubt! Neu ist die Förderung von temperaturbasierenden Verfahren für den hydraulischen Abgleich. Hier der aktuelle Link zur WebSite des BMWK und dem Dokument BEG EM (10.12.22)
- Förderübersicht (01/2024 - EM)
- BEG (WebSite Energiewechsel)
- BEG (WebSite BAFA)
- BEG Reform
- Zweite Änderung (15.09.22)
- Reporting- siehe Rubrik Reporting
- FAQ (BEG)
Mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme (1. CO2-Gebäudesanierungsprogramm, umgesetzt durch die KfW mit den Förderprogrammen "Energieeffizient Bauen und Sanieren" (EBS), 2. das Marktanreizprogramm (MAP), soweit es durch BAFA umgesetzt wird als Förderprogramm "Heizen mit erneuerbaren Energien", 3. das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sowie 4. das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)). Quelle: FAQ vom BMWi (Stand 12/2020)
Die BEG besteht aus 3 Teilprogrammen:
- „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) - ab 2.1.2021
- „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude“ (BEG WG) - ab 1.7.2021
- „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude“ (BEG NWG) - ab 1.7.2021
Was wird gefördert ?
Hier die aktuellen Informationen von der BAFA WebSite
- Förderübersicht (01/2023 - EM)
- Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
- Liste der technischen FAQ - Speziell: Version mit den Änderungen (03/2023)
Grundlegende Änderungen (BAFA) der BEG-Reform ab 15.8.22:
- Senkung der Fördersätze
- Entfall des iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) in Kombination mit einem neuen, geförderten Wärmeerzeuger
- Einstellung jeglicher Förderung fossiler Heizungen (Renewable Ready und Gashybrid)
- Wärmepumpenbonus
- Heizungs-Tausch-Bonus für mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen
- Wichtige Detailinfo: Förderung neuer Heizkörper, die eine Reduzierung der Vorlauftemperatur auf ≤ 55°C (vorher 60 °C) ermöglichen!
Im Zuge der BEG EM werden ab dem 15.08.2022 u.a. folgende Einzelmaßnahmen für die Sanierung von Wohn-/Nichtwohngebäuden mit diesen Zuschüssen gefördert:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern): 15 % + 5% iSFP
- Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung): 15 % + 5% iSFP
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (bspw. Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasse, EE-Hybridheizungen oder Wärme-/Gebäudenetzanschluss) - immer inkl. dem hydraulischen Abgleich: 10 bis 25 Prozent
- + 10 % Boni für den Heizungstausch
- + 5 % Boni für eine effiziente Wärmepumpe
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen): 15 % + 5 % iSFP
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent
Wer kann Anträge stellen ? Wo stelle ich den Antrag ?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Hier finden Sie das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung und den Link zum elektronischen Antragsformular
- Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung Version 1.3 (u.a. Kapitel 2.3, 2.4, 2.5, 6.1, 6.2 und 8.3)
- Informationen für Antragstellende auf der WebSite des BAFA, z.B. die Fachunternehmererklärung unter "Formulare"
- Antragsformular online
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
BEG EM: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro bei Anlagen mit Wärmeerzeugung und bei 300 Euro bei einer Heizungsoptimierung
BEG EM förderfähige Kosten: Die Höchstgrenze förderfähiger Kosten beträgt bei Wohngebäuden max. 60.000 Euro pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden max. 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Millionen Euro
Energieexperte
Bei der Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik, BEG EM Kapitel 5.3) und der Heizungsoptimierung (BEG EM, Kapitel 5.4) ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.
BEG und hydraulischer Abgleich
Hier geht es zu den spezifischen Details, die Sie ab dem 1.1.2023 beachten müssen