Berechnungen für die KfW - Die Software
Die KfW fordert für die Inanspruchnahme von Fördergeldern (siehe KfW-Sonderförderung "Energieeffizient Sanieren", Progr. 431) einen Berechnungsnachweis für den hydraulischen Abgleich.
Welche Software / Berechnungsart ist dafür "zugelassen"?
Gute Frage: Ich zitiere an dieser Stelle die VOB/C - DIN 18380 aus Absatz 3.5.1:
„.......... Der hydraulische Abgleich ist mit den rechnerisch ermittelten Einstellwerten so vorzunehmen, dass ............., alle Wärmeverbraucher entsprechend ihrem Wärmebedarf mit Heizwasser versorgt werden.“
D.h. der Nachweis für den hydraulischen Abgleich zur Vorlage bei der KfW ist rechnerisch vorzunehmen. Sie können „zu Fuß rechnen“ (per Hand) oder mit einer 10000 € teuren CAD 3D Software.
Schlussfolgerung: Jedes „Rechenwerkzeug“ ist zugelassen.
Viel wichtiger ist jedoch: Was wird gerechnet oder berechnet? Dazu habe ich ein Bestätigungsformular entwickelt, dass eindeutig die Randbedingungen beschreibt.
Somit ist z.B. die Software DanBasic IV mit einer vereinfachten Heizlast (nicht zwingend erforderlich/optional), der Heizkörper-/Ventilauslegung, der Armaturenauslegung und einer umfangreichen Dokumentation für den Nachweis des hydraulischen Abgleichs in Bestandsanlagen ein zugelassenes und ausgezeichnet geeignetes Berechnungsprogramm.
Tipp: Sie benötigen zur Berechnung immer den aktuellen Datensatz des Herstellers nach der VDI Richtlinie 3805/2. Über eine vorhandene Schnittstelle (Standard seit 1999!) müssen ALLE Armaturen eingelesen werden können! Je nach Typ, Bauform und Antrieb ergeben sich unterschiedliche Voreinstellwerte.
WICHTIG: Achten Sie nach der Berechnung und Einstellung auch auf die Sicherung der Voreinstellung!
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