Berechnungen für die KfW - Die Heizlast
Die Berechnung der Heizlast
Hier ein Zitat aus der „Anlage technische Mindestanforderungen“ zum Merkblatt Energieeffizient Sanieren (Datum: 04/2009 - Bestellnummer 146 963)
Für den hydraulischen Abgleich gelten folgende Bedingungen:
- Die Auslegungsleistung des Wärmeerzeugers und der Heizflächen ist vom Fachunternehmer auf der Grundlage der DIN EN 12831 zu ermitteln. Der hydraulische Abgleich ist auf dieser Basis vorzunehmen und in der Fachunternehmer-Rechnung zu bestätigen.
Und jetzt ? Meine Meinung hierzu: Es ist absolut praxisfremd, für Millionen zu sanierende 1- oder 2-Familienhäuser eine Heizlastberechnung durchführen zu wollen. Dies ist weder aus zeitlichen noch aus betriebswirtschaftlichen Gründen machbar.
Deshalb werden in dem offiziellen Bestätigungsformular (siehe Seite 2) des VdZ (Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V.) als Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich auch alternative Verfahren zur raumweisen Heizlastberechnung zugelassen!
Somit ist z.B. die Software DanBasic IV mit einer vereinfachten Heizlast (nicht zwingend erforderlich/optional), der Heizkörper-/Ventilauslegung, der Armaturenauslegung und einer umfangreichen Dokumentation für den Nachweis des hydraulischen Abgleichs in Bestandsanlagen ein zugelassenes und ausgezeichnet geeignetes Berechnungsprogramm.
Tipp: Sie benötigen zur Berechnung immer den aktuellen Datensatz des Herstellers nach der VDI Richtlinie 3805/2. Über eine vorhandene Schnittstelle (Standard seit 1999!) müssen ALLE Armaturen eingelesen werden können! Je nach Typ, Bauform und Antrieb ergeben sich unterschiedliche Voreinstellwerte.
WICHTIG: Achten Sie nach der Berechnung und Einstellung auch auf die Sicherung der Voreinstellung!
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