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Hydraulischer Abgleich - Denken im System HYDRAULISCHER ABGLEICH
 
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Normen

Kurz und knapp, da schon unzählige Male erwähnt, Auszüge aus den Richtlinien und Verordnungen (EnEV), die den hydraulischen Abgleich fordern:

DIN 4701 / 10

Vorausgesetzt wird die Dimensionierung aller Anlagenkomponenten nach dem Stand der Technik und  vollständig einregulierte Anlagen (hydraulischer Abgleich) der Heizungs-, Lüftungstechnik und Trinkwassererwärmung.

VOB/C -  DIN 18380

Gemäß VOB/C (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen, 11/2002) -  DIN 18380 hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten die erforderlichen Daten zum hydraulischen Abgleich zur Verfügung zu stellen.

Bei Warmwasserheizungen müssen an jeder Raumheizfläche Möglichkeiten zur Begrenzung der Durchflussmenge vorhanden sein.

Nach VOB/C -  DIN 18380 Absatz 3.1.1 ist für jede Heizungsanlage ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.

„3.1.1 … Umwälzpumpen, Armaturen und Rohrleitungen sind durch Berechnung so aufeinander abzustimmen, dass auch bei den zu erwartenden Betriebsbedingungen eine ausreichende Wassermengenverteilung sichergestellt ist. Die zulässigen Geräuschpegel dürfen nicht überschritten werden. Ist z.B. bei Schwachlastbetrieb ein übermäßiger Differenzdruck zu erwarten, so sind differenzdruckregelnde Einrichtungen vorzusehen. ..........

Bei thermostatischen Heizkörperventilen in Zweirohrheizungen ist Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich, dass diese Ventile im Verhältnis zum max. möglichen Differenzdruck an der Umwälzpumpe bzw. an der dem Anlagenabschnitt vorgeschalteten Differenzdruckbegrenzungseinrichtung einen entsprechenden hohen Widerstand aufweisen.  

Die VOB/C -  DIN 18380 Absatz 3.5.1 sagt zudem aus, dass der hydraulische Abgleich so vorzunehmen ist, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb alle Wärmeverbraucher entsprechend ihres Wärmebedarfs mit Heizwasser versorgt werden. Das gilt auch nach einer Raumtemperaturabsenkung oder Betriebspause der Heizungsanlage.

3.5.1 der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so einzustellen,
dass die geplanten Funktionen und Leistungen erbracht und die
gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Der hydraulische
Abgleich ist mit den rechnerisch ermittelten Einstellwerten so
vorzunehmen, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb, also z.B.
auch nach Raumtemperaturabsenkung oder Betriebspausen der
Heizanlage, alle Wärmeverbraucher entsprechend ihrem
Wärmebedarf mit Heizwasser versorgt werden.“

Wichtig:
Eine Ermittlung der Daten des hydraulischen Abgleichs und die Dokumentation (siehe auch 3.1.3 und 3.7) sind nicht als Nebenleistung im Sinne der VOB anzusehen, sondern als Leistung, die dem Auftragnehmer gesondert zu vergüten ist.

VDMA Einheitsblatt 24199
Lesen Sie einfach hier ...

EnEV 2007

§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
....
(2) Heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmeträger müssen beim Einbau in Gebäude mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur raumweisen Regelung der Raumtemperatur ausstattet werden. (........)
Fußbodenheizungen in Gebäuden, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet worden sind, dürfen abweichend von Satz 1 mit Einrichtungen zur raumweisen Anpassung der Wärmeleistung an die Heizlast ausgestattet werden.
Soweit die in Satz 1 (bis 3) geforderten Ausstattungen bei bestehenden Gebäuden nicht vorhanden sind, muss der Eigentümer sie nachrüsten.

Die aktuelle EnEV finden Sie hier 

Die Heizungsanlagenverordnung

... wurde mit der Wärmeschutzverordnung durch die Energieeinsparverordnung (ab 2002) ersetzt. Den "alten" Text der Heizungsanlagenverordnung finden Sie hier

DIN EN 14336 - Heizungsanlagen in Gebäuden - Installation und Abnahme der Warmwasser-Heizungsanlage
Deutsche Fassung EN 14336:2004

Absatz 5 - Überprüfung vor der Endabnahme .....

Absatz 5.5 - Die Heizungsanlage muss gespült werden. Eine empfohlene Methode ist in Anhang C zu finden.

Absatz 7 - Die Wasserdurchflussmengen müssen hydraulisch abgeglichen werden und den Planungsunterlagen entsprechen.

Absatz 8 - Alle Ventile sind nach ihren Herstellerangaben und den Planungsunterlagen einzustellen.

Anhang C

C.2.1 Spülen
...
d.) Das Spülen sollte planmäßig vom höchsten Punkt der Anlage zu tiefsten Punkt erfolgen.
...
j.) .... Die Ventile des betreffenden Abschnittes sollten geöffnet sein, einschließlich der Ventile mit Bypass oder Entleerungsventile.
o.) ... diese Arbeiten sollten vor dem hydraulischen Abgleich durchgeführt werden. ........, da die Reinheit der Anlage einen entscheidenden Einfluss auf den hydraulischen Abgleich und die Qualität der Anlage hat.

DIN EN 12831 - Ausführliches Heizlastberechnungsverfahren

Die Berechnung erfolgt in 3 Schritten:
1. Bezogen auf die meteorologischen Daten des Gebäudestandortes werden für jeden beheizten Raum die Norm-Wärmeverluste berechnet (Norm-Transmissionswärmeverlust, Norm-Lüftungswärmeverlust).
2. Zu diesen beiden Verlusten wird ein weiterer Wert für die Aufheizleistung addiert. Dies ergibt die Norm-Heizlast des Raumes zur Auslegung der Heizfläche.
3. Aus der Summe der Norm-Heizlasten aller beheizter Räume ergibt sich die Norm-Heizlast des Gebäudes. Diese dient zur Auslegung der Wärmeerzeugers.

DIN 18599 - Energetische Bewertung von Gebäuden
Eine Zusammenfassung

EPBDEnergy Performance of Buildings Directive
EU Gebäuderichtlinie 2010 - energieeffiziente Gebäude
Hier finden sie einen Überblick



Und hier ein sehr schöner Überblick (mit Inhalt ) über die wichtigsten Normen von der Firma Jenaqua GmbH


 
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