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Hydraulischer Abgleich - Denken im System HYDRAULISCHER ABGLEICH
 
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TOP Thema - KfW / BAFA Sonderförderung


Neue Informationen zu den Änderungen ab. 1.4.2012

Der direkte Link zum Programm 430 - Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Wer wird wie gefördert? - Eine Übersicht der Förderbedingungen

Merkblatt Technische Mindestanforderungen 

Aktuell: Bestätigung über ein antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen

Aufgrund der sich immer wieder ändernden Bedingungen und Programme verweise ich auf die aktuellen Seiten der KfW.

In der Regel sind für den Nachweis des hydraulischen Abgleichs folgende Dokumente notwendig:

  • Eine Kopie Ihres Personalausweises
  • Rechnungen des Sachverständigen bzw. des Fachunternehmens
  • eine Bestätigung  z.B. VdZ Formular oder Profi-Formular (Allgemein, Danfoss) mit den geforderten Berechnungsunterlagen (Dokumentation)
Aber vielleicht wird das Thema "Förderung" ja vollkommen überbewertet, was die folgende Grafik bestätigt.


Für nur 5% der Befragten waren Fördermittel ausschlaggebend für eine Modernisierung der Heizungsanlage! Es muss also noch andere Wege geben, die die Kunden überzeugen und aktiv werden lassen.

BAFA - Sonderförderung

Aktuelle Meldung von 25.08.2011: Ab dem 1. September 2011 ist der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und der hydraulische Abgleich des Heizsystems Voraussetzung für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm. Mehr ...

Das Marktanreizprogramm der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert:

  • Wärmepumpenanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Solarthermieanlagen
Wird der bestehende Kessel ausgetauscht oder die Heizlast des Gebäudes verändert muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden (Notwendige Dokumente: Rechnung, Protokoll der Einstellwerte, Fachunternehmererklärung).

Antragsberechtigt sind z.B. Privatpersonen, Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Bei Solarkollektoren zur Raumheizung ist ab 01.09.2011 der Nachweis eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage Fördervoraussetzung. Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm finden Sie unter
www.bafa.de


 
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